KRISTIS für alle?

Seit dem 01.01.2022 sind alle Krankenhäuser, nach §75c SGB V verpflichtet, organisatorische- und technische Maßnahmen nach Stand der Technik im Bereich der Informationssicherheit umgesetzt zu haben.

Um dies zu erreichen, weist der Gesetzgeber explizit auf die Branchenspezifischen Sicherheitsstandard für die Informationssicherheit der Gesundheitsversorgung im Krankenhaus hin. Dieser war bisher nur für KRITIS-Häuser verpflichtend anzuwenden, nun bietet er auch NICHT-KRITIS Häusern eine gute Orientierung im Bereich der Informationssicherheit.

Die Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) bildet dabei die Basis. Hier steht die geforderte kontinuierliche Verbesserung der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit im Focus.

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