Förderungen KHZG

Sie suchen einen qualifizierten IT Dienstleister, der Sie bei der Umsetzung Ihres förderfähigen Vorhabens gemäß Krankenhauszukunftsgesetz KHZG unterstützen kann, da er über die erforderliche Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) verfügt?

 

Ist eine Förderfähigkeit Ihres Vorhabens gem. §19 KHSFV festgestellt, bedarf es zur Umsetzung der folgenden Vorhaben der Mitwirkung eines berechtigten IT Dienstleisters, um den Förderbedingungen Genüge zu tun:

  • Fördermitteltatbestand 2: Patientenportale
  • Fördermitteltatbestand 3: Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
  • Fördermitteltatbestand 4: Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen
  • Fördermitteltatbestand 5: Digitales Medikationsmanagement
  • Fördermitteltatbestand 6: Digitale Leistungsanforderung
  • Fördermitteltatbestand 8: Digitales Versorgungsnachweissystem für Betten zur besseren Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und anderen Versorgungseinrichtungen
  • Fördermitteltatbestand 10: IT-Sicherheit

Wir wissen, dass klingt jetzt ziemlich kompliziert,

aber damit brauchen Sie sich auch nicht zu beschäftigen.

Wir freuen uns Sie bei der Umsetzung Ihres Förderantrags zu begleiten und Ihnen das meiste abzunehmen.

Denn genau dafür haben wir unseren Fachmann.

Unsere Rolle als IT-Dienstleister bei der Beantragung

Seit 15. Januar 2021 verfügt die Techniklotsen GmbH über die entsprechende Akkreditierung des Bundesamt für Soziale Sicherung und kann Sie bei der Planung und Realisierung ihres Vorhabens entsprechend unterstützen.


Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

 

Telefon: +49 521-801 1500

Mail: info@techniklotsen.de

 

oder per Kontaktformular.

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